Geförderte Beratung
Förderung

Geförderte Beratung

Die Maintanio GmbH ist beim BAFA als Beratungsunternehmen gelistet. Kleine und mittlere Unternehmen können für eine Beratung durch uns einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent beantragen.

Beim BAFA gelistet

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ Beratungen durch Beratungsunternehmen, die dort registriert sind. Die Maintanio GmbH hat die Beratereigenschaft nachgewiesen und ist unter der Nummer 214249 gelistet.

Diese Nummer tragen Sie in Ihren Förderantrag ein. Damit weiß das BAFA, wer die Beratung durchführt, und kann die Voraussetzungen auf unserer Seite prüfen.

REGISTRIERTE BAFA-BERATUNGMAINTANIO GMBHBERATER-ID: 214249

Gefördert wird die Beratung, nicht eine Software.

Unsere Beratung ist produktneutral. Sie endet mit einem Beratungsbericht, den Sie mit internen Teams oder Partnern Ihrer Wahl umsetzen.


Was gefördert wird

Das Programm fördert Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Unsere Beratung deckt daraus die Themen ab, die uns aus dem Mittelstand am häufigsten begegnen:

  • Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Arbeitsabläufen
  • Prozessoptimierung, besonders im Service und After-Sales
  • Strategische und organisatorische Weiterentwicklung
  • Einsatz von KI und datenbasierten Ansätzen mit klarem wirtschaftlichem Nutzen
  • Entwicklung von Zielbildern und Roadmaps für die Umsetzung

Nicht gefördert werden Beratungen, die auf den Kauf bestimmter Produkte oder Dienstleistungen zielen, sowie die Umsetzung selbst. Beides ist bei uns von der Beratung getrennt.


Förderhöhe

Der Zuschuss bemisst sich nach den in Rechnung gestellten Beratungskosten, förderfähig sind bis zu 3.500 Euro je Beratung (netto, einschließlich Reisekosten). Der Fördersatz hängt vom Standort Ihrer Betriebsstätte ab:

BetriebsstätteFördersatzHöchstzuschuss
Alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig50 %1.750 Euro
Neue Bundesländer, Regionen Lüneburg und Trier80 %2.800 Euro

Die Hälfte der Beratung trägt der Zuschuss.

Beispiel für ein Unternehmen in Baden-Württemberg: Beratung zu 3.500 Euro netto, Zuschuss 1.750 Euro, Ihr Eigenanteil 1.750 Euro. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA.

Je Unternehmen sind bis zu zwei Beratungen pro Jahr und fünf innerhalb der Laufzeit der Förderrichtlinie möglich.


So läuft es ab

  1. 1

    Vorgespräch

    Kostenlos und unverbindlich. Wir klären Ihre Ausgangslage, das Beratungsthema und ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist.

  2. 2

    Antrag beim BAFA

    Sie stellen den Antrag online beim BAFA und tragen unsere ID ein. Wir bereiten die Angaben mit Ihnen vor. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt sein.

  3. 3

    Beratung

    Nach der Freigabe durch das BAFA beginnt die Beratung: Analyse, Lösungsansätze, konkrete Maßnahmen. Sie endet mit einem Beratungsbericht.

  4. 4

    Auszahlung

    Sie bezahlen unsere Rechnung, reichen Bericht und Zahlungsnachweis beim BAFA ein und erhalten den Zuschuss ausgezahlt.

Die Beratung umfasst höchstens fünf Beratungstage, die nicht am Stück liegen müssen. Berichterstellung und Reisezeiten zählen nicht dazu.


Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach der EU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Auch Freiberufler und Unternehmen in der Gründungsphase können antragsberechtigt sein.

Ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, prüfen wir im Vorgespräch anhand der Kriterien des BAFA.


Gut zu wissen

  • Erst der Antrag, dann die Beratung. Beratungen, die vor der Antragstellung begonnen haben, werden nicht gefördert.
  • Kein Rechtsanspruch. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA im Rahmen der verfügbaren Mittel. Wir können eine Förderung nicht zusichern.
  • Zuschuss nach Bezahlung. Der Zuschuss wird ausgezahlt, nachdem Sie die Beratungsrechnung vollständig beglichen und den Verwendungsnachweis eingereicht haben.
  • Laufzeit. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.

Stand: September 2026. Grundlage sind die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ vom 14. Dezember 2022 und die Merkblätter des BAFA. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen des BAFA.

Nächster Schritt

  • Im Vorgespräch klären wir Ihr Beratungsthema und ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist.
  • Passt beides, bereiten wir den Förderantrag gemeinsam vor.

Gemeinsam entwickeln wir Ihre Lösung...

Standorte

  • Hamburg
    Burchardstraße 22
    20095 Hamburg
    Deutschland
  • Baden-Württemberg
    Rosenfelder Str. 35
    72336 Balingen
    Deutschland